Familienrecht Bochum
Umgangsrecht
Das Umgangsrecht ist im BGB geregelt
Umgangsrecht ist ein Begriff im Familienrecht. Er beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind, in besonders gelagerten Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten.
Das Umgangsrecht ist in Deutschland im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge im BGB geregelt; seine Durchsetzung erfolgt in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Familiengericht, ggf. dem Familiengericht Bochum.
Das Umgangsrecht, auch Besuchsrecht genannt, steht demjenigen Elternteil zu, bei dem sich das Kind gewöhnlich nicht bzw. zeitlich nicht überwiegend aufhält. Das Recht ist ein beiderseitiges, auch das Kind hat seinerseits ein Recht auf Umgang mit dem Elternteil, bei dem es nicht wohnt.
Ein Umgangsrecht haben unter Umständen auch der leibliche Vater, der nicht auch rechtlicher Vater ist, die Großeltern, die Geschwister und andere erwachsene Bezugspersonen, wenn sie mit dem Kind längere Zeit in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt haben. Das Umgangsrecht dieser Personenkreise ist allerdings nur schwach ausgestaltet.
Gang zum Familiengericht - Wenn der Umgang mit dem Kind verweigert wird
Auf ein Recht beruft man sich naturgemäß nur, wenn es einem vorenthalten wird. Kann also eine Einigung mit dem Elternteil, der das Kind in Obhut hat, nicht erreicht werden, auch nicht unter Vermittlung des Jugendamtes oder eines Mediators, dann bleibt nur der Gang zum Familiengericht.
Das Verfahren beginnt dort mit der Einreichung eines Antrages auf Gewährung von Umgang, wobei dieser Antrag keiner besonderen Form bedarf, insbesondere muss nicht ausformuliert sein, wann genau wie Umgang begehrt wird.
Nach Eingang eines Umgangsantrages bei dem Familiengericht, ggf. in Bochum, wird dieser dem anderen Elternteil zugeleitet. Gleichzeitig wird das Jugendamt am Wohnort des Kindes, ggf. in Bochum, informiert und mit der Ermittlung des Sachverhaltes betraut. Das Jugendamt lädt die Eltern gewöhnlich ein, um sich ein Bild zu machen.
Im Anhörungstermin Versuch einer gütlichen Einigung
In einem Anhörungstermin, der in der Regel binnen 4 Wochen stattfinden soll, wird das Gericht zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeiführen, wobei es das Kind in der Regel noch nicht anhören wird. Zeichnet sich ab, dass eine Regelung nicht möglich ist, so wird in einem 2. Termin in der Regel das Kind vom Gericht persönlich, ohne die Anwesenheit anderer Personen, angehört. Gleichzeitig werden die streitenden Eltern in der Regel dazu verpflichtet, beim Jugendamt oder bei einem öffentlichen Träger sich beraten zu lassen. Ziel des Gerichtes ist es immer, die Eltern zu einer Kooperation zu bewegen.
In dem Verfahren kann dem betroffenen Kind ein Verfahrenspfleger beigeordnet werden, das ist in der Regel ein Rechtsanwalt oder eine Person, die aus dem Gebiet des Jugendschutzes kommt (Sozialarbeiter, Psychologe). Bei streitigen Fällen wird oft auch noch ein Gutachter beigezogen.
Wenn die Eltern sich nicht einigen können - Gerichtlicher Beschluss
Können sich die Eltern nicht einigen, dann bleibt dem Gericht, hier dem Familiengericht Bochum, nur, den Umgang auf dem Beschlusswege zu regeln. Bei Kindern, die nicht mehr im Babyalter sind, wird üblicherweise im 14-tägigen Abstand ein Wochenendumgang von Freitag nachmittags/abends bis Sonntagabend und ein Nachmittag in der Woche, in der kein Umgang stattfindet, angeordnet. Hinzu kommt die Hälfte der Schulferien und die Hälfte der Feiertage zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Je größer der Konflikt und die Verstrickungen der Eltern, umso genauer werden die Modalitäten der Übergabe geregelt. Eine Seite wird verpflichtet zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort das Kind abzuholen, die andere Seite wird verpflichtet, das Kind abholbereit, ausgerüstet mit den nötigen Utensilien (Kleidung, Schulsachen etc.) an diesem Ort zur Abholung bereitzuhalten. Hält sich ein Teil nicht an eine solche Vereinbarung, kann zur Erzwingung ein Zwangsgeld angeordnet werden. Spätestens dann wird es ganz schwierig.